Rechtliches

Umgang mit Anlegerbeschwerden

Wir wollen bei allfälligen Beschwerden von Anlegern angemessen und prompt reagieren. Entsprechend ist ein klar strukturiertes Verfahren geschaffen worden.

Die Swisscanto Asset Management International S.A. hat ein wirksames und transparentes internes Verfahren für die angemessene und prompte Bearbeitung von Anlegerbeschwerden erarbeitet und organisatorisch umgesetzt.

Als Anlegerbeschwerden sind sämtliche Anfragen zu verstehen, welche von Vertriebspartnern der Swisscanto Asset Management International S.A. oder Anlegern der von dieser Gesellschaft verwalteten Fonds eingehen. Typisches Merkmal ist der materielle Ausdruck einer Unzufriedenheit mit den Leistungen oder Produkten der Swisscanto Asset Management International S.A. sowie ein allenfalls daraus entstandener (oder potenziell entstehender) finanzieller Schaden oder eine sonstige materielle Unzufriedenheit.

Anlegerbeschwerden unterstehen keinen besonderen Formerfordernissen, entsprechend können diese mündlich, schriftlich (Kontaktformular) oder in sonstiger Form eingereicht werden. Bei einer schriftlichen Beschwerde ist es jedoch notwendig, dass die sich beschwerende Person Ihre Identität sowie eine postalische oder elektronische Kontaktadresse angibt. Die so übermittelten Daten werden vertraulich behandelt.

Sämtliche Beschwerden werden umgehend an eine zentrale Bearbeitungsstelle weitergeleitet, welche für die zeit- und kundengerechte Beantwortung der Anfrage besorgt ist. Sämtliche Mitarbeitenden der Swisscanto Asset Management International S.A. sind verpflichtet, im Bedarfsfall die rasche Bearbeitung des Falles zu unterstützen. Bei wenig komplexen Anfragen ist die Beantwortung innert drei Arbeitstagen nach Eingang anzustreben. Bei Anfragen mit grossem Abklärungsbedarf (falls Drittparteien involviert sind) wird dem Kunden innert zwei Arbeitstagen der Erhalt bestätigt sowie das voraussichtliche weitere Vorgehen dargelegt. Falls das Beschwerdeverfahren zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führt, gibt es die Möglichkeit der aussergerichtlichen Beilegung im Sinne der Verordnung 16-07 der CSSF vom 11. November 2016. Detaillierte Informationen zu diesem Verfahren können auf folgender Internetseite abgerufen werden:

Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) (Quelle CSSF)

Anlegerbeschwerden, welche ein substanzielles Risiko oder Reputationsrisiko bergen, werden umgehend der Geschäftsleitung der Swisscanto Asset Management International S.A. zur Kenntnis gebracht. Allfällige Massnahmen, welche die Geschäftsleitung diesbezüglich beschliesst, werden entsprechend den Vorgaben umgehend umgesetzt.

Für Anlegerbeschwerden zu Finanzanlagen, für Anliegen zu lhrer persönlichen Vorsorge oder betreffend Fonds der Swisscanto Asset Management International S.A. wenden Sie sich bitte an uns.

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Jüngste Aktualisierung: Januar 2022