Anlegen in Themenfonds: Schub für die Kreislaufwirtschaft dank neuer Recycling-Verordnung
Mit dem Weltrecyclingtag vom 18. März rückt auch Kreislaufwirtschaft in den Vordergrund. Beim Anlegen in Themenfonds, die auf das nachhaltige Investmentthema setzen, können sich neue Vorschriften als wichtige Wachstumstreiber erweisen. Insofern dürfte die eben in Kraft getretene neue EU-Verordnung PPWR viel Potenzial bieten, sagt Yohann Terry im Interview.
Seit dem 11. Februar gilt es ernst. Auf diesen Stichtag hin ist auf EU-Gebiet die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft getreten. Sie gilt für Verpackungen und Verpackungsabfälle und setzt verbindliche und höchst ambitionierte Ziele. Nach dem Buchstaben der Verordnung müssen beispielsweise sämtliche Verpackungen bis spätestens 2035 auf grossflächiges Recycling ausgerichtet sein. Ab dem 12. August 2026 erlangen die Bestimmungen in den Mitgliedstaaten allgemeine Gültigkeit.
Investorinnen und Investoren, die am Anlegen in Themenfonds und dem nachhaltigen Investmentthema Kreislaufwirtschaft interessiert sind, sollten hier aufhorchen. Denn neben der Reaktion auf Umweltbelastung, Ressourcenknappheit und dem Ringen um ökonomische Unabhängigkeit erweist sich eben auch die Regulation als wichtiger Wachstumstreiber für das Investmentthema.
Welche Bedeutung haben die 4R für die Kreislaufwirtschaft, und wie werden sie von PPWR reflektiert?
Zur Erinnerung: das zurzeit vorherrschende lineare Wirtschaftsmodell wird aufgrund seiner Auswirkungen auf die Umwelt und wegen der Knappheit natürlicher Ressourcen zunehmend in Frage gestellt. Die Kreislaufwirtschaft bietet sich an, um dieses Ungleichgewicht zu adressieren Nach dem Motto der 4R «Reduce, Recycle, Reuse, Replace» (Materialreduktion, Recycling, Wiederverwendung und Substitution, siehe Grafik unten) könnte der Paradigmenwechsel dazu beitragen, Wirtschaftswachstum und Rohstoffverbrauch voneinander zu entkoppeln und zusätzliches Potenzial zu heben. Wie sich zeigt, könnte die PPWR-Verordnung hilfreich sein, gleich mehrere R adressieren helfen.
4R: Das beim Anlegen in Themenfonds wichtige Konzept zum Verständnis der Kreislaufwirtschaft
Wie kann PPWR das Recycling und die Kreislaufwirtschaft unterstützen?
PPWR wird die Art und Weise, wie Verpackungen in der EU über alle Wertschöpfungsketten hinweg entworfen, verbraucht und entsorgt werden, erheblich verändern.
- Nachhaltige Verpackung fördern: Umfang sowie Gewicht von Verpackungen werden reduziert und Obergrenzen für risikoreiche Stoffe festgelegt. Für die Ewigkeits-Chemikalien PFAS gelten solche Limiten bereits ab 2026.
- Verpackungsabfälle reduzieren: PPWR zielt darauf ab, die Menge des in der EU anfallenden Verpackungsabfalls zu reduzieren, Beschränkungen für die Verwendung von Verpackungen einzuführen und wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungslösungen zu fördern. Ab 2030 gelten zudem Zielwerte zur Vermeidung von Verpackungsabfällen, wobei dem Abfall aus dem Online-Handel besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Darüber hinaus wird es ein Verbot von Einwegverpackungen wie Kunststoffverpackungen für Warengruppen, Obst und Gemüse sowie leichte Kunststofftragetaschen geben.
- Rezyklierbare Verpackung: Hersteller müssen Zielvorgaben für den Recyclinganteil an Verpackungen erfüllen, bis 2030 müssen sämtliche Verpackungen mit Blick auf das Recycling ausgestaltet sein. Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen wird in Leistungsklassen ausgedrückt. PPWR zielt darauf ab, bis 2030 alle Verpackungen auf dem EU-Markt auf wirtschaftlich tragfähige Weise recycelbar zu machen.
- Beschriftung standardisieren: Harmonisierte Beschriftungsvorgaben in der EU, standardisierte Angabe des Anteils von rezyklierten Stoffen an der Verpackung.
PPWR – auch ein Gamechanger für die Kreislaufwirtschaft in der Schweiz?
Gegenüber der EU ist die Schweiz in Sachen Regulation zur Kreislaufwirtschaft zuletzt ins Hintertreffen geraten. Der Verein Recypak ermöglicht es seit dem Herbst 2024 nun aber, dass hierzulande Plastikabfälle und Getränkekartons national und flächendeckend gesammelt werden. Aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung mit dem Handelspartner EU dürften sich Schweizer Unternehmen aber auch der Wirkung von PPWR kaum entziehen können. Produkte, die in der EU konform sein müssen, werden auch die hiesigen Rahmenbedingungen beeinflussen, kommentiert dazu Swissrecycle, ein privatwirtschaftliches Kompetenzzentrum für die Kreislaufwirtschaft in der Schweiz.
Welche Akteure werden von PPWR zugunsten von Recycling und Kreislaufwirtschaft in die Pflicht genommen?
Die neue Verordnung nimmt dabei gleich mehrere Akteure in die Pflicht. Die Hauptlast tragen die Privatwirtschaft und dort insbesondere die Verpackungs- und die Importgüterindustrie. Sie müssen Verpackungen künftig so gestalten, dass sie recycelt werden können. Und vor jeder Markteinführung wird die Konformität neuer Verpackungen geprüft. Einwegverpackungen steuern auf ein Verbot zu, was die Suche nach nachhaltigen Alternativen in den Vordergrund rückt. Für das Erreichen der Wiederverwendungs-Ziele sind die Wirtschaftsakteure im Sinne der Verordnung verantwortlich, und zwar über die gesamte Lieferkette hinweg.
Derweil werden die EU-Mitgliedstaaten durch die Verordnung verpflichtet, landesweite Ziele bezüglich Abfallreduktion, Recycling-Anteil und Wiederverwendung zu setzen und Verstösse gegen die Verordnung auch zu ahnden. Bis Ende 2025 müssen die Mitgliedstaaten beispielsweise 75% der Papier- und Kartonverpackungen, 70% der Glasbehälter, 50% des Aluminiums und des Kunststoffs recyceln. Darüber hinaus sind sie gehalten, bis 2029 über 90% der Einweg-PET-Flaschen und Getränkedosen sammeln und trennen. Bis Anfang 2030 müssen mindestens 40 % der Transportverpackungen wiederverwendbar sein.
Unter dem Strich liegt der Schwerpunkt auf der Verringerung von Verpackungsabfällen: Die Gesamtmenge, die pro Kopf in jedem Land anfällt, soll bis 2030 im Vergleich zu 2018 um 5% sinken. Bis 2040 wird eine Reduktion um 15% angestrebt.
Warum lösen herkömmliche Recycling-Systeme das Problem für die Kreislaufwirtschaft nicht?
Was bedeutet für Investorinnen und Investoren, die am Anlegen in Themenfonds zur Kreislaufwirtschaft interessiert sind? Werden die 4R zur Grundlage genommen, erscheinen Recycling und Substitution die offensichtlichen Nutzniesser der PPWR-Ziele zu sein.
Mit Blick auf die allgegenwärtigen Plastikverpackungen vermögen herkömmliche mechanische Recycling-Systeme die Ambitionen der Verordnung aber wohl kaum einzulösen. Abgesehen von bestimmten leichter zu recycelnden Produkten wie etwa Rückgewinnungs-PET (R-PET, aus PET-Flaschen werden PET-Flaschen) ist die Sammlung von Kunststoffabfällen aus dem Endverbraucherbereich oft schwierig. Letztlich geht selbst beim PET-Recycling ein hoher Anteil des Produkts verloren.
Dies könnte aus unserer Sicht dafür sorgen, dass folgende drei Bereiche nachgefragt werden:
- Fortschrittliche Recyclinglösungen: Hierbei werden Kunststoffabfälle in ihre chemischen Bausteine zerlegt und anschliessend zu gleichwertigen oder wertvolleren Endprodukten, einschliesslich neuem Kunststoff, zusammengesetzt. Solche Technologien stecken allerdings noch in den Kinderschuhen; an der Spitze der Entwicklung finden sich etwa das dänische Unternehmen Novonesis und die französische Biochemie-Firma Carbios. Sie arbeiten an einer umweltfreundlichen, auf Enzymen beruhende Recycling-Technologie. Mit dieser sollen nicht nur PET-Flaschen, sondern auch Polyesterkleidung unendlich oft recycelt werden.
- Alternative Verpackungen: Papier, Aluminium oder biologisch abbaubare Kunststoffe könnten von der Abkehr vom allgegenwärtigen Plastik profitieren. So erwartet das im Bereich Papier- und Kartonverpackungen tätige US-Unternehmen Graphic Packaging Holding Company GPK dank der Substitution von Kunststoffen ein zusätzliches Wachstum von 2 bis 4 % für sein europäisches Geschäft. Der ebenfalls amerikanische Verpackungshersteller iCrown Holdings wiederum ist stark in Aluminimum positioniert und könnte unserer Meinung nach ein möglicher der Gewinner der Umstellung von PET-Flaschen auf Aluminiumdosen sein. Die niederländische Firma Corbion schliesslich ist dank eines Joint-Venture mit dem französischen Energiekonzern Total unter die führenden Hersteller von Polylactiden (PLA) aufgerückt – einem biobasierten (aus erneuerbaren Ressourcen) und biologisch abbaubaren Polymer.
- Recyclinganlagen: Ausserdem sollten Unternehmen, die Recyclinganlagen bauen und bereitstellen, angesichts der hohen geplanten Sammelquoten profitieren. Die norwegische Tomra Gruppe beispielsweise ist Marktführer in der Herstellung von Rücknahmeautomaten (RVMs), die zur Verbesserung der von PPWR angestrebten Sammelquoten auf über 90 % (für Einweg-Plastikflaschen und -dosen bis 2029) benötigt werden.
Warum bieten sich Themenfonds beim Anlegen in die Kreislaufwirtschaft an?
Mit Blick auf das gesamte Investmentthema Kreislaufwirtschaft ist Verpackung ein Subbereich von mehreren. Ebenfalls sind die Treiber der «Circular Economy», von denen Regulation mit Verordnungen wie PPWR nur einer ist, stetigen Veränderungen ausgesetzt. Beim Anlegen in die Kreislaufwirtschaft erscheint deshalb sowohl eine Diversifikation auf weitere Subbereiche sowie vertieftes Know-how entscheidend zu sein. Entsprechend können dedizierte und von Expertinnen und Experten verwaltete nachhaltige Themenfonds wie der «Swisscanto (LU) Equity Fund Sustainable Circular Economy» beim Anlegen in das Investmentthema attraktiv sein.
Drei Takeaways für Investorinnen und Investoren, die am Anlegen in Themenfonds sowie an PPWR, Recycling und der Kreislaufwirtschaft interessiert sind
- Die PPWR-Verordnung der EU schafft verbindliche Ziele, die das Recycling und die Kreislaufwirtschaft fördern sollen
- Die Kreislaufwirtschaft und insbesondere Unternehmen, die nachhaltigere Verpackungen anbieten, sowie der Recyclingsektor könnten von der Umsetzung von PPWR profitieren
- Diversifikation und Expertise machen beim Anlegen in die Kreislaufwirtschaft Themenfonds attraktiv
Investmentthema «Circular Economy» im Gespräch
Rechtliche Hinweise Schweiz und International
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Das vorliegende Dokument dient ausschliesslich Werbe- und Informationszwecken, ist für die Verbreitung in der Schweiz bestimmt und richtet sich nicht an Personen, deren Nationalität oder Wohnsitz den Zugang zu solchen Informationen aufgrund der geltenden Gesetzgebung verbietet. Wo nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben auf die Fonds luxemburgischen Rechts, welche von Swisscanto Asset Management International S.A. verwaltet werden (im Folgenden «Swisscanto Fonds»). Bei den beschriebenen Produkten handelt es sich um Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Sinne der EU-Richtlinie 2009/65/EG, die der Aufsicht der luxemburgischen Aufsichtsbehörde (CSSF) unterstehen. Dieses Dokument stellt keine Aufforderung oder Einladung zur Zeichnung oder zur Abgabe eines Kaufangebots für irgendwelche Wertpapiere dar, noch bildet es eine Grundlage für einen Vertrag oder eine Verpflichtung irgendwelcher Art. Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Swisscanto Fonds sind die jeweiligen Rechtsdokumente (Vertragsbedingungen, Verkaufsprospekte, Basisinformationsblätter (PRIIP KIDs) sowie Geschäftsberichte), welche unter https://products.swisscanto.com, bei der Swisscanto Fondsleitung AG, Bahnhofstrasse 9, CH-8001 Zürich (ebenfalls Vertreterin der luxemburgischen Swisscanto Fonds) oder in allen Geschäftsstellen der Zürcher Kantonalbank kostenlos bezogen werden können. Die Zahlstelle für die luxemburgischen Swisscanto Fonds in der Schweiz ist die Zürcher Kantonalbank, Bahnhofstrasse 9, CH-8001 Zürich. Informationen über die nachhaltigkeitsrelevanten Aspekte gemäss der Verordnung (EU) 2019/2088 sowie die Strategie zur Förderung der Nachhaltigkeit bzw. zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen im Fondsanlageprozess sind auf der gleichen Internetseite abrufbar. Das im Dokument genannte Teilvermögen unterfällt Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/2088. Der Vertrieb des Fonds kann jederzeit ausgesetzt werden. Die Anleger werden rechtzeitig über eine allfällige Deregistrierung informiert. Mit der Anlage sind Risiken, insbesondere diejenigen von Wert- und Ertragsschwankungen, verbunden. Anlagen in Fremdwährungen unterliegen Wechselkursschwankungen. Die vergangene Wertentwicklung ist kein Indikator und keine Garantie für den Erfolg in der Zukunft. Die Risiken sind im Verkaufsprospekt und in den PRIIP KIDs beschrieben. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen wurden mit grösster Sorgfalt zusammengestellt. Trotz professionellen Vorgehens kann die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie die Aktualität der Angaben nicht garantiert werden. Jede Haftung für Investitionen, die sich auf dieses Dokument stützen, wird abgelehnt. Das Dokument entbindet den Empfänger nicht von seiner eigenen Beurteilung. Insbesondere wird dem Empfänger empfohlen, die Informationen allenfalls unter Beizug eines Beraters auf ihre Vereinbarkeit mit seinen persönlichen Verhältnissen sowie auf rechtliche, steuerliche und andere Konsequenzen zu prüfen. Der Verkaufsprospekt und die PRIIP KIDs sollten vor einer Anlageentscheidung gelesen werden.
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